Energetische Sanierungen: Zuschüsse (BAFA) und Kreditvarianten (KfW) - Rauchwarnmelder - Energieausweise nach Verbrauch und Bedarf +++
Banner - Thomas Reichardt
Bild/Logo

Thomas Reichardt

Schornsteinfegermeister
Gebäudeenergieberater im Handwerk
-zertifiziert durch den TÜV Rheinland-


Ihr Partner für Umwelt, Energie & Sicherheit

Sie befinden sich hier: >> Der Schornsteinfeger >>

Beratung


Austausch von Kaminöfen

Die Schonfrist für Kaminöfen, die vor 1995 errichtet worden sind, endet am 31.12.2020, sofern deren Schadstoffausstoß festgelegte Grenzwerte überschreitet.

Was bedeutet das für Hauseigentümer?
Viele Hauseigentümer müssen im Jahr 2020 prüfen, ob die aufgestellte Feuerstätte für feste Brennstoffe den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Betroffen sind ummauerte Feuerstätten mit einem industriellen Heizeinsatz und einer Leistung von mind. 4 kW, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden und deren Emissionswerte für Feinstaub 0,15 Gramm pro Kubikmeter und für Kohlenmonoxid 4 Gramm pro Kubikmeter überschreiten. Diese Anlagen müssen eine verschließbare Tür haben.
Offene Kamine, handwerklich errichtete Grundöfen und Kochherde sowie geschlossenen Kamine, die im offenen Zustand betrieben werden dürfen, sind hingegen ausgenommen. Das gilt ebenfalls für historische Kaminöfen, die nachweislich vor dem 01.01.1950 errichtet wurden.

Warum sind die Werte ein Problem?
Durch das Verbrennen von Holz in Öfen kommt es zur Billdung von Feinstaub. Die winzigen Partikel können Atemwegserkrankungen und Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems verursachen.
Um diese Emissionen zu verringern greift der Gesetzgeber ein: Seit Jahren werden schrittweise Ofengenerationen den gesetzlichen Regelungen der 1. BImSchV unterworfen. Laut Industrieverband Haus,- Heiz- und Küchentechnik (HKI) sind die Feinstaubemissionen von häuslichen Feuerstätten seit Beginn der Nachrüst- und Austauschpflicht um rund ein Drittel gesunken. 

Wie finde ich heraus, ob mein Ofen betroffen ist?
Auf dem Typenschild des Kaminofens steht das Alter der Anlage. Fehlt dieses Schild, müssen Ofenbesitzer anhand von Messdaten des Schornsteinfegers oder einer Bescheinigung des Herstellers nachweisen, dass das Ofenmodell die Schadstoffgrenzen einhält. Die Datenbank des HKI und anderer Verbände hilft dabei, die Werte zu finden. Viele, wenn auch nicht alle Öfen, sind hier gelistet. Können Baujahr und Emissionshöhe nicht festgestellt werden, muss die Feuerstätte ersetzt werden.

Mein Ofen ist betroffen, was muss ich tun?
Sind die Emissionen zu hoch, dürfen die Anlagen nach 2020 nicht weiter betrieben werden. Eine Nachrüstung durch einen Feinstaubpartikelfilter ist möglich, dennoch bleibt ein erhöhter Gehalt an Kohlenmonoxid. Vielleicht ist ein Austausch des Kaminofens durch eine effizienter Anlage ratsam.


Wünschen Sie weitere Informationen, dann nutzen Sie bitte unser Link zum Kontaktformular

 



 
 
 
Energiecheck