Energetische Sanierungen: Zuschüsse (BAFA) und Kreditvarianten (KfW) - Rauchwarnmelder - Energieausweise nach Verbrauch und Bedarf +++
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Thomas Reichardt

Schornsteinfegermeister
Gebäudeenergieberater im Handwerk
-zertifiziert durch den TÜV Rheinland-


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Zuschuss u. Kredit

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
 

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung,
  • Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung oder
  • eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen
sind.

Was wird gefördert?

1. BEG Wohngebäude (Neubau u. Sanierung zu Effizienzhäusern) -KfW-
2. BEG Einzelmaßnahmen (Sanierung von Wohngebäuden) -BAFA-

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäude, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen, durch Fachunternehmer durchgeführt werden sowie zur Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäude führen.
Bei Einzelmaßnahmen (BEG EM) betragen die max. förderfähigen Kosten, bzw. Kredithöhe 60000,00 € pro Wohneinheit, Antrag u. Jahr.  

Antragstellung bei der Bafa (ab 01.01.2021)
Für die Antragsstellung sowie die technische Projektbeschreibung (TPB) stellt die BAFA auf seiner Webseite elektronische Formulare zur Verfügung, in denen die Einzelmaßnahmen (außer Heizung) dargestellt werden und vergibt nach Prüfung eine Identnummer (ID).

Antragstellung bei der KfW (ab 01.01.2021) zum Energie-Effizienzhaus 
-Kredit mit Tilgungszuschuss-

Auf der Webseite der KfW-Bank wird vom Energie-Effizienz-Experten die Bestätigung zum Antrag erstellt, nach Fertigstellung der beantragten Maßnahme erfolgt die Bestätigung nach Durchführung.
 

 


 


 
 





 
 
 
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